Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Am Amtsgericht Hamburg-St. Georg sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
- Geringfügig bebautes Grundstück15. Oktober 2026Geringfügig bebautes Grundstück in Hamburg22297 HamburgAmtsgericht Hamburg-St. Georg1.940.000 €
- Gewerbefläche26. November 2026Gewerbefläche in Hamburg22087 HamburgAmtsgericht Hamburg-St. Georg510.000 €
- Maisonettewohnung26. November 2026Maisonettewohnung in Hamburg22087 HamburgAmtsgericht Hamburg-St. Georg2.750.000 €
- Etagenwohnung10. Dezember 2026Etagenwohnung in Hamburg22087 HamburgAmtsgericht Hamburg-St. Georg2.200.000 €
- Etagenwohnung10. Dezember 2026Etagenwohnung in Hamburg22087 HamburgAmtsgericht Hamburg-St. Georg2.450.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Hamburg-St. Georg?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Hamburg-St. Georg 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Hamburg-St. Georg?
Der nächste Termin ist am 15. Oktober 2026 um 10:00: Geringfügig bebautes Grundstück in Hamburg, Amtsgericht Hamburg-St. Georg.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Hamburg-St. Georg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Hamburg-St. Georg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 2.200.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.